Ab Januar 2025

E-Rechnung mit DATEV

Der Empfang elektronischer Rechnungen wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 für inländische B2B-Umsätze verpflichtend. Kanzleien und Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Der Aufwand zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hängt auch vom Digitalisierungsgrad der jeweiligen Kanzleien und Unternehmen ab. Wir empfehlen Ihnen, die notwendige Umstellung der Prozesse rund um die E-Rechnung frühzeitig anzugehen. So profitieren Sie unmittelbar von den mit der Einführung verbundenen Kosteneinsparungen und machen Ihre Prozesse rechtssicher.

Die in den DATEV-Programmen verwendeten Formate XRechnung und ZUGFeRD haben sich mittlerweile als etablierte Standards für elektronische Rechnungen im Mittelstand bewährt. Unsere DATEV-Produkte erfüllen bereits heute alle zukünftigen gesetzlichen Anforderungen und ermöglichen Ihnen den Empfang, die Verarbeitung und den Versand von E-Rechnungen.

Informieren Sie sich jetzt und steigen Sie in die E-Rechnung ein! DATEV begleitet Sie als zuverlässiger Partner bei der Umsetzung der E-Rechnungsprozesse.

 Quelle: https://datev.de/erechnung

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